Ein Pflegegrad wird Ihnen zuerkannt, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft (mindestens sechs Monate) in Ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt
sind und auf Unterstützung angewiesen sind. Hier sind die Schritte, wie Sie einen Pflegegrad erhalten können:
1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
• Der erste Schritt ist ein Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist.
• Sie können den Antrag schriftlich, telefonisch oder online stellen.
2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK)
• Nachdem der Antrag eingegangen ist, wird der Medizinische Dienst (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder MEDICPROOF bei privat Versicherten beauftragt,
eine Begutachtung vorzunehmen.
• Ein Gutachter besucht Sie zu Hause, um Ihre Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen (wie Mobilität, Selbstversorgung, kognitive und kommunikative
Fähigkeiten) zu bewerten.
3. Einstufung in einen Pflegegrad
• Anhand der Begutachtung wird die Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten bewertet. Je nach Punktzahl erhalten Sie
einen der fünf Pflegegrade:
• Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen (12,5 bis unter 27 Punkte)
• Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen (27 bis unter 47,5 Punkte)
• Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen (47,5 bis unter 70 Punkte)
• Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen (70 bis unter 90 Punkte)
• Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)
4. Bescheid von der Pflegekasse
• Die Pflegekasse teilt Ihnen dann schriftlich mit, welcher Pflegegrad Ihnen zuerkannt wurde und welche Leistungen Ihnen zustehen.
5. Widerspruch bei Ablehnung
• Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein oder keinen Pflegegrad erhalten, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen
Widerspruch einzulegen.