Herzlich willkommen

bei der EVITA Pflege GmbH, Ihrem ambulanten Pflegedienst im Raum Krefeld.

EVITA Pflege Mobile

FAQ

Zunächst vereinbaren wir einen Beratungstermin, um Ihren individuellen Pflegebedarf zu ermitteln. Danach erstellen wir eine Angebot um Ihnen transparent aufzuzeigen, was abgerechnet wird. Genauso schauen wir, welche Fördermöglichkeiten es gibt, um den Eigenanteil für Sie so gering wie möglich zu halten.
Ja, die Kosten für pflegerische Leistungen können, abhängig vom Pflegegrad und der ärztlichen Verordnung, ganz oder teilweise von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen werden. Bitte sprechen Sie uns dazu an, wir beraten Sie gerne kostenfrei und unverbindlich.
Nach einem ersten Beratungsgespräch und der Klärung aller Formalitäten können wir in der Regel innerhalb weniger Tage mit der Pflege beginnen. Bei dringenden Fällen sogar von Heute auf Morgen.
Unser Team besteht aus qualifizierten Pflegefachkräften, Pflegehelfern und hauswirtschaftlichen Mitarbeitern, die regelmäßig geschult werden und langjährige Erfahrung in der ambulanten Pflege haben.
Die Häufigkeit der Besuche richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und kann täglich, mehrmals pro Woche oder nach Absprache erfolgen.
Ja, wir versuchen die Einsätze nach Ihren Wünschen zu planen und die Zeiten so flexibel wie möglich zu gestalten.
Sie können den Pflegevertrag sowohl mündlich, als auch schriftlich von heute auf Morgen beenden.
Ja, wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK).
Ein Pflegegrad wird Ihnen zuerkannt, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft (mindestens sechs Monate) in Ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind und auf Unterstützung angewiesen sind. Hier sind die Schritte, wie Sie einen Pflegegrad erhalten können:

1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der erste Schritt ist ein Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist.
Sie können den Antrag schriftlich, telefonisch oder online stellen.

2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK)
Nachdem der Antrag eingegangen ist, wird der Medizinische Dienst (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder MEDICPROOF bei privat Versicherten beauftragt, eine Begutachtung vorzunehmen.
Ein Gutachter besucht Sie zu Hause, um Ihre Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen (wie Mobilität, Selbstversorgung, kognitive und kommunikative Fähigkeiten) zu bewerten.

3. Einstufung in einen Pflegegrad
Anhand der Begutachtung wird die Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten bewertet. Je nach Punktzahl erhalten Sie einen der fünf Pflegegrade:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen (12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen (27 bis unter 47,5 Punkte)

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen (47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen (70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

4. Bescheid von der Pflegekasse
Die Pflegekasse teilt Ihnen dann schriftlich mit, welcher Pflegegrad Ihnen zuerkannt wurde und welche Leistungen Ihnen zustehen.

5. Widerspruch bei Ablehnung
Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein oder keinen Pflegegrad erhalten, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen.
Ihr Feedback ist uns sehr wichtig. Sollten Sie einmal unzufrieden sein, können Sie sich jederzeit an uns wenden, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.